| Forderungsprogramm der österreichischen Filmschaffenden für die Urheberrechtsgesetznovelle
Der Verband der Filmregisseure Österreichs schließt sich folgenden Forderungen der VDFS zur Urheberrechtsnovelle an:
1. Beseitigung der automatischen gesetzlichen Übertragung der Verwertungsrechte der FilmurheberInnen und FilmdarstellerInnen an den Produzenten (cessio legis) und Ersetzen durch eine EU-konforme Vermutungsregel etwa nach deutschem Vorbild oder nach österreichischem Vorbild bei der Rechtseinräumung an Computerprogrammen.
2. Klare Verankerung der Rechte der SchauspielerInnen im Gesetz und deren Beteiligung an Erträgen wie Leerkassettenvergütung und Kabelentgelt.
3. Beseitigung der Übergangsbestimmungen der Novelle 1996 (kein Anspruch für Filme vor 1969, nur stufenweiser Anstieg bis 2005 für Filme nach 1969, Beteiligung im Kabel nur für Filme zwischen 1969 und 1996). Diese Bestimmungen entbehren der Logik, sind unbegründet und seinerzeit nur über Druck des damaligen ORF-Generalsekretärs Rudas ins Gesetz gekommen.
4. Beseitigung der "Untermieterposition" der Kreativen (im Kabel hat nur der Produzent Ansprüche, der Kreative seinerseits nur Beteiligungsansprüche an den Produzenten). Eine Normalisierung schließt den eigenständigen Anspruch der Kreativen ein.
5. Verteilung der Erträge aus Kabel und Leerkassette zu je einem Drittel an ProduzentInnen, UrheberInnen und SchauspielerInnen. Vorbilder dafür finden sich in den Rechtsordnungen Belgiens, Frankreichs, Hollands und Italiens.
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